09.03.2020
Stellungnahme der Freien Wähler zu den Behauptungen der UW und des Bürgermeisterkandidaten Rummel

Aussage und Forderung aus dem Wahlprogramm der UW, Bürgermeisterkandidat Josef Rummel (im Folgenden kursiv geschrieben):

 

Feste und Feiern

Neue Feste in der Gemeinde wie Neujahrsempfang, Klingendes Saal, Kirtabaumfest, Weihnachtsmarkt, Kunstausstellung im Rathaus werten das kulturelle Leben in Saal auf.

Der Aufwand der Gemeinde ist enorm.
UW will Veranstaltungen beibehalten, die Organisation mehr in die Hände der Vereine legen, ähnlich den Bürgerfesten der Gemeinde.

 

Darstellung der Freien Wähler, Bürgermeister Christian Nerb:

Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Saal a.d.Donau vom 05.05.2015 (alle Sitzungsprotokolle können unter "www.saal-donau.de   -  Rathaus& Verwaltung   -  Sitzungsprotokolle" eingesehen werden):

Nr. 269

Antrag des Bürgerfestausschusses auf künftige Ausrichtung des Bürgerfests durch die Gemeinde Saal a.d.Donau als Veranstalter

Zweiter Bürgermeister Rummel stellt als Sprecher des Bürgerfestausschusses den Antrag vor. Seit über 35 Jahren besteht das Saaler Bürgerfest, das durch die Vereine veranstaltet wird. Immer wieder stand die Fortführung des Bürgerfests in Frage, sei es aus Mangel eines verantwortlichen Organisators oder an teilnahmewilligen Vereinen. Ohne einen Festwirt, der das gesamte Risiko getragen hatte, musste im Jahr 2011 das Bürgerfest ausfallen.

Erst durch die Bereitschaft der teilnehmenden Vereine, eine Ausfallbürgschaft bereitzustellen und die Unterstützung der Werbegemeinschaft mit deren Festversicherung als Veranstalter konnte das Bürgerfest weitergeführt werden. Im letzten Jahr wollte die Werbegemeinschaft aus Haftungsgründen die Anmeldung des Bürgerfests nicht mehr übernehmen. In diesem Jahr wird die KJG Saal nicht mehr teilnehmen und auch die Teilnahme der Ministranten ist nicht sicher, was weitere Probleme mit der Finanzierung mit sich bringt.

 

Da es in diesem Jahr in der Gemeinde erstmals kulturelle Veranstaltungen, die durch die Gemeinde ausgerichtet werden, gibt, stellt der Saaler Bürgerfestausschuss den Antrag, dass künftig das Bürgerfest durch die Gemeinde als Veranstalter ausgerichtet wird.

Das Bürgerfest ist auch eine kulturelle Veranstaltung in der Gemeinde. Wenn die Gemeinde auch hier als Veranstalter auftritt, wäre sowohl die Haftungs- und Versicherungsproblematik als auch die finanzielle Absicherung geklärt und es könnten neue Vereine zur Mitwirkung animiert werden.

Der erste Bürgermeister führt dazu aus, dass sich in der Gemeinde mehr bewegen soll und die Gemeinde deshalb die geschilderten kulturellen Veranstaltungen neu initiert hat.

Die Organisation dieser Feste soll nach den diesjährigen Erfahrungswerten zukünftig nicht mehr durch die Gemeinde, sondern durch einen sich noch zu gründenden „Veranstaltungs- und Organisationsausschuss“ durchgeführt werden. Sollte die Gemeinde als Veranstalter auftreten, so wäre hierfür eine Personalaufstockung erforderlich. In den Nachbargemeinden, die selbst als Veranstalter auftreten, gibt es hierfür eigene Sachbearbeiter. In Langquaid wird dies im Rahmen der „sozialen Stadt“ durchgeführt. Der erste Bürgermeister regt an, dass man sich nach der erstmaligen Abhaltung der neuen Veranstaltungen abstimmen sollte. Feste sollten auf Dauer ohne Zuschüsse auskommen.

 

Gemeinderat Russ bemerkt, dass in Mitterfecking der Bürgerfestausschuss das Bürgerfest nach wie vor selber ausrichtet.

Zweiter Bürgermeister Rummel führt dazu aus, dass dies auch für Saal der Wunsch wäre, in Mitterfecking sind alle Vereine bei der Ausrichtung des Bürgerfests dabei, teilen auch die Einnahmen und Ausgaben, in Saal selbst leider nicht. Außerdem ist die Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben schwieriger.

Gemeinderat Schneider bemerkt, dass das Saaler Bürgerfest anders als die Feste in den Ortsteilen auch durch den Bauhof Unterstützung findet.

Gemeinderat Dietl stellt fest, dass in allen Ortsteilen die Feste noch selber ausgerichtet werden.

Gemeinderat Schwikowski frägt nach, ob sich die Tennisabteilung des SV Saal oder die Schützen mit am Bürgerfest beteiligen.

Zweiter Bürgermeister Rummel führt aus, dass dies momentan nicht der Fall ist. Im Jahr 2011 wurden nochmals alle Vereine wegen einer Beteiligung am Bürgerfest angeschrieben. Seit damals machen der Schäferhundeverein, die JU sowie die Feuerwehr neu mit bzw. haben ihr Engagement verstärkt. Es wird auch versucht, im Rahmen des Bürgerfests zwischen den Vereinen einen Ausgleich durch ehrliche und faire Aufteilung und Abrechnung zu schaffen.

Gemeinderat Puntus berichtet, dass der Bauhof das Saaler Bürgerfest mittels eines Laders unterstützt und auch die Wasserversorgung bzw. den Anschluss an den Toilettenwagen organisiert.

Gemeinderätin Wolter befürchtet, dass künftig auch andere Vereine, die bisher selbst ihre Feste ausrichten, beantragen, dass die Gemeinde diese organisiert, wenn die Gemeinde dies jetzt für das Saaler Bürgerfest übernimmt.

Der Erste Bürgermeister führt zur Frage von Gemeinderat Schwikowski aus, dass sich bei der Veranstaltung „Klingendes Saal“ auch die Tennis- und Fußballabteilung beteiligen.

Gemeinderat Dietz schlägt vor, dass im Herbst nach Ablauf der neuen Feste nochmals über das Thema gesprochen werden sollte.

 

Beschluss:              

Auf Antrag des Saaler Bürgerfestausschusses wird das Bürgerfest künftig durch die Gemeinde als Veranstalter ausgerichtet.

                                 Anwesend:  19   Ja: 8   Nein: 11

Der Antrag gilt somit als abgelehnt.

Fazit: Hat Bürgermeisterkandidat Josef Rummel vergessen, was er vor fünf Jahren im Gemeinderat beantragt hat?

 

Bgm-Kandidat Rummel bemängelt, dass der Aufwand für die genannten Veranstaltungen enorm sei.

  • Neujahrsempfang für ca. 350 geladene Gäste: In den letzten Jahren pro Veranstaltung da. 3.500 – 5.000 €
  • Klingendes Saal: Musik kostet nichts, spielt umsonst und wird durch Vereine verpflegt, Aufwand für Werbung durch Anzeigen in Zeitungen, Flyer und Plakate ca. 3000 €, hiervon kommen durch Werbung von Saaler Firmen und Standgebühren wieder ca. 2.500 € zurück. Wenn man das Ausmaß des Festes betrachtet ist das beeindruckend, dass dieses so sparsam über die Bühne gehen kann.
  • Kirtabaumfest: Die Gemeinde trägt 50 % der Gage für Musik, das sind 300 €. Alle fünf Jahre muss ein neuer Baum aufgestellt werden. Auch dieses Jahr. Kosten ca. 1000 €. Der Baumschmuck von vor fünf Jahren kostete ca. 7.000 € wird aber weiter verwendet. Jeder Inhaber eines Schildes bezahlt für die fünf Jahre 100 €, weshalb hier ca. 3.000 € wieder als Einnahme verbucht werden konnten.

 

  • Weihnachtsmarkt: Kosten für die Musik an zwei Tagen ca. 1.200 €, Geschenke für Kinder vom Nikolaus, Nikolaus, Pferdekutsche ca. 300 €; Werbung ca. 1.000 €, Toilettenwagen für zwei Tage 400 €. Dem stehen Einnahmen von den Standbetreibern von ca. 1.000 € gegenüber.
  • Kunstausstellung: Geringe Ausgaben; Plakate werden selbst gefertigt; Flyer ca. 250 €, 10 Flaschen Sekt für Eröffnung der Ausstellung 100 €

 

Alle Veranstaltungen haben die Zustimmung des Gemeinderates bzw. des Kulturausschusses durch entsprechende Mehrheitsbeschlüsse! Mit Zustimmung der UW

 

Als Vergleich: Die 1000-Jahrfeier, welche Bgm.-Kandidat Rummel organisiert hatte, kostete 190.000 €

Bei den Haushaltsberatungen 2003 wurde bei den überplanmäßigen Ausgaben festgestellt, dass der Haushaltsansatz in Höhe von 95.000 € um 94.814 € überschritten wurde.

Diesen standen Einnahmen von 125.000 € gegenüber, so dass ein Minus von 65.000 € entstanden war.

 

Ich bin der Meinung, das ist es auch wert, wenn wir kulturell etwas in Saal bieten möchten. In Ordnung ist es nicht, wenn man diese Bemühungen, die wirklich sehr sparsam durchgeführt werden, kritisiert und negativ darzustellen versucht. 

 

 

 

Aussage und Forderung aus dem Wahlprogramm der UW, Bürgermeisterkandidat Josef Rummel:

 

Keine Bebauung am Kirchplatz!“ ?

2013 Unterschriftensammlung der Freien Wähler (FW) „Keine Bebauung auf dem Kirchplatz“.
UW setzt geplantes Dorfgemeinschaftshaus nicht gegen den Bürgerwillen durch!

2014: Verkaufsverhandlungen beginnen. Neuer Bürgermeister verkauft Kirchplatzteilfläche an Investor zum Schleuderpries von 180 € / m² ohne Ausschreibung. (Zur Info: der Bau einer öffentlichen Toilette durch den Investor kann mit deren Kosten nicht auf den Grundstückspreis aufgerechnet werden, da für ein Bistro eine Toilette erforderlich ist, lediglich der Zugang von außen verursacht dem Investor Kosten)

UW schaltet Rechtsaufsicht ein, Preis wird hingenommen, fehlende Ausschreibung jedoch bemängelt. Vergleich: Bauplätze (Alte Turnhalle, in der Heide) sollen 199 € / m² kosten.

 

Investor plant Bistro, allgemeinärztliche Praxis (1.OG) und eine Pflegeschule (2.OG), wenn gewerbliche Nutzung ausbleibt Eigentumswohnungen. Gemeinde plant Fläche für Bücherei zu mieten (EG).  

Als Ersatz für wegfallenden Parkplätze baut Gemeinde Stellplätze auf der Pfarrwiese hinter Kirchplatz am Feckinger Bach. Kosten ca. 330.000 €, zudem gestaltet Gemeinde Gebäudeumgriffsfläche.

Anmerkung UW: In Baugebieten bezahlen Bauherren den Grund und die Gestaltung der Stellplätze und Gebäudeumgriffsfläche (Garten) selbst. Antrag UW auf Kurzzeitparken im Ortskern durch Gemeinderat abgelehnt, nur so kann Parkbedarf festgestellt werden!

 

Darstellung der Freien Wähler, Bürgermeister Christian Nerb:

 

Nicht der Bürgermeister entscheidet über einen Verkauf eines Grundstücks, sondern der Gemeinderat.

 

In seiner Sitzung vom 15. Juli 2014 beschloss der Kultur- und Sportausschuss der Gemeinde Saal a.d.Donau in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. 4 einstimmig mit 7 : 0 Stimmen, (mit den Stimmen der UW)  dass dem Gemeinderat empfohlen wird, in der vom Ersten Bürgermeister vorgeschlagenen Reihenfolge vorzugehen und zunächst die Errichtung eines Gebäudes durch einen Investor, falls dies nicht möglich ist, die Errichtung eines kleinen, erdgeschossigen, L-förmigen Gebäudes durch die Gemeinde und nur wenn sich beides nicht verwirklichen lässt, eine Grüngestaltung der Schotterfläche vorzunehmen sei.

 

In nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Saal beschloss der Gemeinderat mit einer deutlichen Mehrheit, dass der Bürgermeister mit einem Verkaufspreis von 180 € pro m² weiter über einen Verkauf der Fläche verhandeln soll.

 

In nichtöffentlicher Sitzung beschloss der Gemeinderat mit deutlicher Mehrheit, dass eine Fläche von ca. 500 m² zum Grundstückspreis von 180 € a`m² an die Fa. B+Z Projektbau veräußert werden soll. Ein Mitspracherecht hinsichtlich der Gestaltung der Fassade und der Errichtung einer öffentlichen Toilette ist im Notarvertrag mit aufzunehmen.

 

Sitzung vom 06.12.2016:

Der Bürgermeister erinnert daran, dass anlässlich der Ortskerngestaltung im Bereich Hauptstraße bei jedem Eigentümer die Gemeinde die Flächen bis zum Haus auf Kosten der Gemeinde gestaltet hat und zudem für 25 Jahre die Pflegemaßnahmen übernommen hat.  Außerdem müsse sich die B + Z Projektbau 4 GmbH auch aufgrund vertraglicher Gestaltung daran halten, dass die Gemeinde bei der Fassadengestaltung und Gestaltung der Gebäudekubatur ein Mitspracherecht hat. 

 

Eine ausführliche Abhandlung zum Anschreiben der UW an die Rechtsaufsicht ist dem Sitzungsbuch der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.01.2017, Protokoll Nr. 696 zu entnehmen:

 

Nr. 696

Antrag der Unabhängigen Wähler bei der Rechtsaufsicht des Landratsamtes auf Überprüfung eines Gemeinderatsbeschlusses auf Rechtmäßigkeit; Stellungnahme des Bürgermeisters 

 

Nachfolgend wird das Schreiben des Landratsamtes Kelheim vom 13.12.2016, AZ II 1-027, bei der VG Saal a.d.Donau am 16.12.2016 eingegangen, vom Bürgermeister zitiert:

„Schreiben des Landratsamtes Kelheim vom 13.12.2016 an die VG Saal a.d.Donau bezüglich des Verkaufs einer gemeindlichen Flächen (Tfl.) am Kirchplatz in Saal a.d.Donau

Anlage:

1 Schreiben vom 09.12.2016 (Kopie)

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Nerb,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

das beigefügte Schreiben der Unabhängigen Wähler Saal, Herren Josef Rummel und Martin Fahrnholz, ist dem Landratsamt am 13.12.2016 zugegangen mit der Bitte um rechtsaufsichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Gemeinderates vom 06.12.2016 über den Verkauf einer gemeindlichen Fläche am Kirchplatz.

 

Wir bitten um schriftliche Stellungnahme der Gemeinde zu den einzelnen Ausführungen im Schreiben v. 06.12.2016; dabei wäre besonders auf die Vorhaltungen einzugehen, wonach der Verkauf ohne Ausschreibung und zu einem unangemessenen Verkaufspreis erfolgen soll und aus welchen Gründen vom Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit (vgl. Art. 52 GO) abgewichen wurde.

Eine zeitnahe Antwort wäre hilfreich; bis zur Klärung der Angelegenheit bitten wir, vom Vollzug des Beschlusses abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Pilz

VR“

 

Das als Anlage beigefügte Schreiben der Unabhängigen Wähler Saal vom 09.12.2016 an das Landratsamt Kelheim – z. Hd. Herrn Pilz/Rechtsaufsicht enthält folgenden Textlaut:

„Überprüfung eines Gemeinderatsbeschlusses – Verkauf einer Teilfläche am Kirchplatz

 

Sehr geehrter Herr Pilz,

 

am 06.12.2016 hat der Saaler Gemeinderat im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung den Verkauf einer Teilfläche (500 bis 550 m2 je nach Bauvariante) am Kirchplatz zu einem Preis von nur 180,- € pro m2 mehrheitlich beschlossen.

 

Einen Antrag auf Verlegung des Tagesordnungspunktes in den öffentlichen Teil der Unabhängigen Wähler durch 2. Bürgermeister Rummel zu Beginn der Sitzung wurde mehrheitlich Abgelehnt.

 

Die Unabhängigen Wähler hatten folgendes beantragt:
Eine Diskussion um den Verkauf der betroffenen Fläche am Kirchplatz kann keinesfalls im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung stattfinden!

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die UW beantragt den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung in den öffentlichen Teil zu verlegen. Vor einer Abstimmung sehen wir notwendig:
-Eine schriftliche Stellungnahme vom Gutachterausschuss über den Verkaufspreis (Nicht bezogen auf das Gebiet im Ortskern, sondern genau für das betroffene Grundstück).
-Eine schriftliche Stellungnahme der Rechtsaufsicht über die Zulässigkeit des Verkaufs ohne Ausschreibung
-Eine schriftliche Stellungnahme der Städtebauförderung
-Zudem sollte die Mehrheit der Öffentlichkeit vom Verkauf überzeugt sein. (Beim Bürgerbegehren „Keine Bebauung am Kirchplatz“ wurden die Bürger befragt. Jetzt soll trotzdem bebaut werden ohne Bürgerbeteiligung, obwohl sich die Freien Wähler im Wahlprogramm 2014 für mehr Bürgerbeteiligung ausgesprochen hatten

 

Der 1. Bürgermeister war auf die Anfrage vorbereitet und gab in etwa folgende Antworten:

Die Verkaufsabsicht an einen Investor war der Ursprungsgedanke beim Kauf der Flächen im Jahr 2002. In einer Ausschusssitzung des Sport- und Kulturausschusses in 2014 wurde einstimmig (Mit der Stimme der UW) ein möglicher Verkauf an einen Investor angeregt. In mehreren Sitzungen (unseres Wissens nach alle nichtöffentlich) wurde über eine weitere Verfolgung des Verkaufsgedankens gesprochen und über das weitere Vorgehen abgestimmt. In einer oder auch mehreren öffentlichen Sitzungen wurde über den Planungsstand des Investors berichtet, in den Bürgerversammlungen Anfang 2016 wurde das geplante Gebäude den Bürgern vorgestellt. Die Freien Wähler waren nur gegen die Bebauung durch die Gemeinde, nicht aber generell gegen eine Bebauung.

Wortmeldung in der nichtöffentlichen Sitzung durch Wolfgang Ludwig, Fraktionssprecher SPD:

Er verlangte eine schriftliche Stellungnahme durch den Gutachterausschuss. Er hatte dem Gemeinderat die Gestehungskosten für die Platz erklärt (Ankauf und Abriss der Gebäude) und war der Meinung, dass mindestens dieser Preis pro m2 bei einem Verkauf erreicht werden müsse! Dieser war höher als die für den Verkauf veranschlagten 180,- €. Auch dieser Antrag wurde unter anderem mit Verweis des 1. Bürgermeisters auf die Kosten von ca. 3000,- € für das Gutachten mehrheitlich abgelehnt.

 

Die Unabhängigen Wähler hatten bereits bei der Haushaltsplanung zu Beginn des Jahres auf den niedrigen Verkaufspreis hingewiesen. Selbst wenn das Gebiet um den Kirchplatz mit einem Quadratmeterpreis von 180,- € durch den Gutachterausschuss festgelegt ist, muss die Gemeinde für genau dieses Grundstück mehr verlangen. Im Gegensatz zu privaten Bauherren muss der Käufer des Teilgrundstückes am Kirchplatz keine Anlagen um das Grundstück herum anlegen und Pflegen, weil dies für teures Geld durch die Gemeinde erfolgt ist! Allein dieser Umstand gehört auf den Grundstückspreis aufgeschlagen! In der letzten Sitzung im November wurde für ein neues Baugebiet in Saal ein möglicher vollerschlossener Verkaufspreis von ca. 165,- €  genannt. Das steht alles in keinem Verhältnis.

 

Die Unabhängigen Wähler verstehen nicht, dass für so ein Projekt keine Ausschreibung an den Höchstbietenden erfolgen muss. Der 1. Bürgermeister hat erklärt dass er mit zwei Bauträgern (Firma Bösl und Firma Kürzl) gesprochen hat und diese kein Interesse haben. Weitere Interessenten zu finden wird schwierig, da die Gemeinde bei der Gestaltung wegen der Städtebauförderung mitzureden hat. Der einzig verbleibende Käufer ist die Firma B+Z Projektbau 4 GmbH mit den Geschäftsführern Michael Büchl und Michael Singer (Stiefsohn von Franz Kürzl). Zudem lässt die Firma B+Z die Nutzung der Bebauung offen. Zunächst sollte ein Geschäftshaus mit Ladenlokal und eine Art Cafe sowie Arztpraxen und Physiotherapie entstehen. Wenn die Verhandlungen dazu scheitern, werden Eigentumswohnungen verwirklicht. Eine öffentliche Ausschreibung wäre mehr als notwendig gewesen im Hinblick darauf, dass in Saal mittlerweile alle privaten Großprojekte durch B+Z Projektbau durchgeführt werden:

  • Renovierung von Altenheim und Neubau betreutes Wohnen am alten Schulplatz
  • große Asylbewerberunterkunft oder Sozialwohnungsbau im Hochwasserschutzgebiet (Rohbauruine der ehemaligen Südfinanz Regensburg)
  • Erweiterung des Netto-Marktes
  • Gestaltung des Bahnhofsbereichs mit neuem Supermarkt

 

Die Unabhängigen Wähler haben nie die schriftliche Stellungnahme der Städtebauförderung zur Bebauung durch einen Investor erhalten, die aber der 1. Bürgermeister angefordert hat. In einer Gemeinderatssitzung hat er darüber informiert, dass die Städtebauförderung eine Bebauung begrüßt und eine Bebauung durch einen Investor sich nicht schädlich auf die Zuschüsse auswirkt.

 

Die Unabhängigen Wähler Saal sehen, vertreten durch den 1. Vorstand Josef Rummel (2. Bürgermeister) und 2. Vorstand Martin Fahrnholz (Fraktionssprecher UW) bitten Sie um die Überprüfung des Gemeinderatsbeschlusses.

Wir sehen im niedrigen Verkaufspreis eine Verschwendung von Steuergeldern. Erst vor kurzem war der Saaler Gemeinderat gezwungen Steuern und Gebühren anzuheben, weil insbesondere durch die Personalaufstockungen im Bauhof, Kindergarten und in der Verwaltungsgemeinschaft eine höhere Kostenbelastung im Verwaltungshaushalt zu tragen sind.

Wir sind der Ansicht, dass durch eine öffentliche Ausschreibung ein höherer Verkaufspreis hätte erzielt werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Josef Rummel (1. Vorstand) und Martin Fahrnholz (2. Vorstand)“

 

Erster Bürgermeister Christian Nerb gibt dazu folgende Stellungnahme ab:

 

„Verkauf einer gemeindlichen Fläche am Kirchplatz in Saal a.d.Donau

hier: Stellungnahme zum Schreiben des LRA Kelheim –Rechtsaufsicht-

 

Sehr geehrter Herr Pilz,

 

zu Ihrem Schreiben vom 13.12.2016 nehme ich gerne Stellung.

 

Allgemeines:

Auf Antrag der Gemeinde Saal a.d.Donau wurde diese im Herbst 2002 zur Innerortsgestaltung in das Städtebauförderungsprogramm des Freistaates Bayern aufgenommen. Der Kirchplatz in Saal gehört zum Fördergebiet.

 

Bei der Vorstellung der vorbereitenden Untersuchung durch Herrn Dipl.-Ing. Pfeiffer des Büros AGS München am 29.07.2003 stellte dieser bereits fest, dass Wohnen im Ortskern, z.B. südlich der Hauptstraße, eine gute Adresse sei und darüber hinaus im Ortskern ein kleiner, neuer Kristallisationspunkt entwickelt werden sollte. Er nannte hier als Möglichkeiten die Einrichtung von Cafe, Wochenmarkt oder  Weihnachtsmarkt. In diesem Sinne, wird seit 2014 die Gestaltung der Ortsmitte in Saal angestrebt. Wochenmarkt, Christkindlmarkt, Kirtabaumaufstellen und andere Veranstaltungen wurden bereits ins Leben gerufen, um die Innerortsgestaltung im Rahmen der Vorgaben durch die Städtebauförderung zu erfüllen. Zum Abschluss der Platzgestaltung ist nun geplant, am Kirchplatz ein dreistöckiges Gebäude zu errichten, in welchem im EG ein Cafe, Bistro mit Bäckerei- und Metzgereiverkauf sowie in der 1. und 2. Etage Arztpraxen, alternativ Wohnungen, gebaut werden sollen. Der Bau des Gebäudes wird durch die Fa. B+Z Projektbau 4 GmbH, Alter Markt 9, 93309 Kelheim vorgenommen. Hierzu stellte die genannte Firma am 29.11.2016 den Antrag, das erforderliche Grundstück zu erwerben.

 

Sitzungen, in welchen über die Gestaltung und den Verkauf der Teilfläche am Kirchplatz in Saal beschlossen wurde:

In seiner Sitzung vom 15. Juli 2014 beschloss der Kultur- und Sportausschuss der Gemeinde Saal a.d.Donau in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. 4 einstimmig mit 7 : 0 Stimmen,  dass dem Gemeinderat empfohlen wird, in der vom Ersten Bürgermeister vorgeschlagenen Reihenfolge vorzugehen und zunächst die Errichtung eines Gebäudes durch einen Investor, falls dies nicht möglich ist, die Errichtung eines kleinen, erdgeschossigen, L-förmigen Gebäudes durch die Gemeinde und nur wenn sich beides nicht verwirklichen lässt, eine Grüngestaltung der Schotterfläche vorzunehmen sei.

 

In seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 09. September 2014 beschloss der Gemeinderat mit Beschluss 97 mit 16 : 1 Stimmen, dass auf der Basis des Konzepts des Büros Büchel + Zobel, welches den Erwerb der Flächen in Erbpacht anstrebt, in dem ca. 600.000 € Eigenbeteiligung der Gemeinde für den Erwerb der Bistro- und Ladenfläche und das Risiko dieser Vermietung der Räume beinhaltet sind, weiter die Errichtung des Gebäudes betrieben werden soll.

 

In seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 06.10.2015 beschloss der Gemeinderat mit Beschluss 388 mit 13 : 6 Stimmen, dass der Bürgermeister beauftragt wird, hinsichtlich der Bebauung mit einem Wohn- und Geschäftshaus auf der Basis der Planung des Büros Büchl + Zobel, die Zustimmung der Regierung von Niederbayern vorausgesetzt, weiter zu verhandeln und zu planen, mit der Maxime, eines Verkaufspreises von 180 € pro m².

 

In seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 06.12.2016 beschloss der Gemeinderat mit Beschluss 678 mit 13 : 7 Stimmen, dass gemäß Antrag der B + Z Projektbau 4 GmbH Kelheim  auf Erwerb einer Teilfläche diese zum Preis von 180 Euro pro Quadratmeter aus den Flurstücken 17, 18, 19, Gemarkung Saal a.d.Donau, zum Zweck einer Bebauung zu veräußern sei. Im Kaufvertrag ist ein Mitspracherecht der Gemeinde hinsichtlich der Gestaltung des Gebäudes und der Errichtung einer öffentlichen Toilette aufzunehmen.

 

Auszüge aus dem Sitzungsbuch sind beigefügt.

 

Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Sitzungen im Sinne des Art. 52 Abs. 2, GO:

Die Sitzung des Kultur- und Sportausschusses am 15. Juli 2014 war öffentlich. Hierüber wurde auch in der örtlichen Presse am 17.07.2014 berichtet.

 

Die Sitzungen des Gemeinderats am 09. September 2014, am 06. Oktober 2015 und am 06. Dezember 2016 waren nichtöffentlich, da es in diesen Sitzungen um Rechtsgeschäfte in Grundstücksangelegenheiten ging. Es wurde besprochen, zu welchen Konditionen an welchen Bewerber eine Teilfläche der Gemeinde verkauft werden sollte.

 

Hierbei waren die Brauchbarkeit der Konzepte der einzelnen Bewerber (B+Z Projektbau 4 GmbH Kelheim, Fa. Archus Bösl und Architekturbüro Beer), sowie deren Zuverlässigkeit zu prüfen. Aus Konkurrenzgründen, u.a. auch im Sinne des Urhebergesetzes, verbanden die Interessenten die Abgabe Ihres Angebotes mit der Auflage die Beratungen über deren Vorschläge nichtöffentlich zu führen. Diesbezüglich bestand zum damaligen Zeitpunkt berechtigter Anspruch der einzelnen Bewerber diese Informationen vertraulich zu behandeln, so dass gem. Art. 52 Abs. 2, 2. Halbsatz, GO vom allgemeinen Öffentlichkeitsgrundsatz abzuweichen war. Folgerichtig legt die Geschäftsordnung der Gemeinde Saal a.d.Donau in § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 fest, Grundstücksgeschäfte grundsätzlich nichtöffentlich zu behandeln.

 

In der Sitzung am 06.12.2016 war der Antrag der Fa. B+Z zum Erwerb der Teilfläche am Kirchplatz zu behandeln. Eine Diskussion, ob eine Teilfläche in der Größe von 500 m² bis 550 m² verkauft werden soll, war nicht mehr angebracht, da dieses bereits zu einem früheren Zeitpunkt in den Sitzungen vom 09.09.2014 bzw. 06.10.2015 beschlossen worden war.

 

Nach den nichtöffentlichen Sitzungen wurde die Öffentlichkeit in insgesamt acht Bürgerversammlungen (vier im Frühjahr 2015 und vier im Frühjahr 2016) und dem Neujahrsempfang der Gemeinde Saal am 12. Februar 2016 ausführlich über die Beschlüsse des Gemeinderates zur Bebauung des Kirchplatzes in Saal unterrichtet.

 

Angeblicher Verkauf ohne Ausschreibung des Grundstücks:

Wie aus dem Protokoll der Kultur- und Sportausschusssitzung zu entnehmen ist, wurde die Suche der Gemeinde nach einem Investor zur Bebauung des Kirchplatzes mit einem Wohn- und Geschäftshaus öffentlich behandelt. Über die Sitzung wurde durch die MZ Kelheim am  17.07.2014 berichtet. Auch in den Haushaltsberatungen am 05.05.2015 und am 10.05.2016,  welche öffentlich geführt wurden, wurde die Bebauung des Kirchplatzes angesprochen. 

 

Die Vorschriften zur Grundstücksveräußerung wurden eingehalten:

  • Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Kelheim hat objektiv und unabhängig von der Gemeinde Saal a.d.Donau (vgl. § 192, Abs. 3 Satz 1 BauGB) nach allgemein anerkannten Grundsätzen (§§ 193 ff. BauGB) in seiner Bodenrichtwertkarte für den Landkreis Kelheim vom 31.12.2014 den Grundstückswert im Bereich des Kirchplatzes mit 180,- €/m² festgestellt.
  • Der Marktwert wurde durch ein offenes und objektives Bieterverfahren festgestellt. Die Bebauung des Kirchplatzes und die Suche nach einem Investor wurde durch die Berichterstattung in der MZ Kelheim sowie durch Sitzungsprotokolle veröffentlicht. Hierauf meldete sich die Fa. B+Z bei der Gemeinde. Die Fa. Archus Bösl, Wohn- und Gewerbebau, sowie das Büro für Architektur und Stadtplanung, Karlheinz Beer aus Weiden,  wurden durch Unterzeichner persönlich angesprochen und zur Abgabe einer Bewerbung gebeten. Herr Franz Kürzl jun. erkundigte sich wegen einer Bebauung am Kirchplatz, nahm dann jedoch Abstand davon. Die Fa. Archus Bösl, welche dann gemeinsam mit dem Büro Beer einen Planvorschlag abgab, zog ihre Bewerbung aus unwirtschaftlichen Gründen wieder zurück. Als Bewerbung blieb nur das Angebot der Fa. B+Z. Eine Abstimmung mit der Regierung von Niederbayeren, Fr. Schiederer, ergab zudem, dass nur das Angebot der Fa. B+Z die Vorgaben im Sinne des Städtebauförderprogramms erfülle und zudem als sehr gute Lösung zur Bebauung des Kirchplatzes angesehen werde. Der Verkauf des Grundstücks ist zudem nicht förderschädlich. Bereits im Oktober 2014 sowie bei der Vorstellung des Haushaltsplanes 2016 der Gemeinde Saal a.d.Donau im Landratsamt wurde bei der Rechtaufsicht, Herrn Pilz, mündlich vorgebracht, ob ein Verkauf einer Teilfläche des gemeindeeigenen Grundes am Kirchplatz rechtsaufsichtlich zu beanstanden sei. Herr Pilz erklärte, dass nichts gegen einen Verkauf sprechen würde. Herr Pilz sprach sich aber deutlich gegen einen Kauf von Flächen bzw. einer Beteiligung der Gemeinde an der Baumaßnahme aus.
  • Nach dem Verkauf des Grundstücks werden keine eigenen wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde an der späteren Nutzung des Gebäudes geltend gemacht. Einzig die Nutzung zur Unterbringung einer öffentlichen Toilette. Wobei hier nicht von eine eigenwirtschaftlichen Nutzung gesprochen kann. 

 

Angemessener Kaufpreis:

Aufgrund der vorgenannte Schilderung ist der Verkaufspreis von 180,- € pro m² mehr als angemessen. Zum einen wird auf den Gutachterausschuss verwiesen, zum anderen lässt sich die Gemeinde beim Verkauf des Grundstücks notariell bestätigen, dass diese ein Mitspracherecht bei der Fassadengestaltung und bei der Gestaltung der Kubatur des Gebäudes erhält. Weiter wird darauf hingewiesen, dass sich die Fläche der Bebauung zum Teil im Bereich des HQ 100 befindet, was eine Einschränkung in der Bebauung darstellt und ebenfalls als wertmindernd anzusehen ist.

 

Anlage und Pflege von Grundstücken um das zu erstellende Gebäude:

Im Zusammenhang mit dem Verkaufspreis wird beanstandet, dass die Gemeinde in dem Bereich, in dem das Gebäude errichtet werden soll, auf Gemeindegrund bereits einen Gehweg angelegt hat und eine Platzgestaltung durchgeführt hat. Die Fa. B+Z erstellt das Gebäude auf den Grundstücksgrenzen. Nach Fertigstellung des Gebäudes wird die Gemeinde die geplante Umfahrung des Platzes fertigstellen. Da die Baumaßnahmen auf Gemeindegrund im Auftrag der Gemeinde durchgeführt werden, liegt es in der Natur der Sache, dass die Gemeinde auch diese Baumaßnahmen bezahlen muss. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Fa. B+Z Gestaltungs- und Baumaßnahmen im öffentlichen Bereich bezahlen soll. Sollte die Fa. B+Z beim Bau des Gebäudes nicht ausreichend Stellplätze zur Verfügung stellen können, ist diese bereit, Stellplätze im öffentlichen Bereich von der Gemeinde abzulösen.

 

Bei der bereits 2008 durchgeführten Ortskerngestaltung der Hauptstraße wurden mit den dortigen Anliegern Nutzungsvereinbarungen getroffen, in denen sich die Gemeinde verpflichtet, auf tatsächlich öffentlichem, im Privatbesitz befindlichen, Grund auf Kosten der Gemeinde Gehwege und Parkplätze zu errichten, zu unterhalten und zu pflegen. Als Beispiel ist eine Nutzungsvereinbarung beigefügt, in welcher die Gemeinde auf Privatgrund auf einer Teilfläche von 75 m² die Pflasterung und Gestaltung auf Kosten der Gemeinde durchgeführt hat. Diese Vereinbarungen sind durch die Städtebauförderung anerkannt, denn nur damit konnte man die Ortskerngestaltung in Saal beginnen.

 

In welchem Zusammenhang der Grundstückspreis in einem noch zu schaffenden Baugebiet mit dem Grundstück am Kirchplatz stehen soll, ist für den Unterzeichner nicht nachvollziehbar.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Wie bereits geschildert, war die Öffentlichkeit zu jeder Zeit umfangreich informiert und eingebunden. In acht Bürgerversammlungen (2015 und 2016 jeweils vier) und einem Neujahrsempfang sowie in der Berichterstattung durch die regionale Presse wurde ausführlich über die Bebauung am Kirchplatz berichtet. Bisher ist weder Widerstand noch öffentliche Kritik von Seiten der Bürger bekannt. 

 

Schlussbemerkung:

Mit dem Gemeinderatsbeschluss Nr. 678 des Gemeinderates zum Verkauf des Grundstücks wurden alle gesetzlichen Vorschriften beachtet und eingehalten. Als Bürgermeister handelte ich im Auftrag des Gemeinderates pflichtgemäß und gesetzeskonform.

 

Auf die Feststellung des Herrn Rummel, dass ich auf die Anfrage der UW zu Beginn der Sitzung mit Antrag zur Änderung der Tagesordnung vorbereitet war, darf ich feststellen, dass mir von diesem Antrag nichts bekannt war. Als Leiter der Gemeinderatssitzung bin ich jedoch auf jede Sitzung und auch auf den Inhalt der auf der Tagesordnung stehenden Punkte vorbereitet. Zu beanstanden ist der Antrag des Herrn Rummel, da er in öffentlicher Sitzung den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt einschließlich Inhalt aussprach und auch den Grundstückspreis nannte. Als Zuhörer war Herr Josef Eder, Reporter der MZ Kelheim, im Sitzungssaal. Die Folge war eine Berichterstattung über einen nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt  in der MZ (Ausgabe vom 08.12.2016) über den Verkauf der Teilfläche am Kirchplatz.  Eine Unterbindung meinerseits war nicht möglich, da Herr Rummel seinen Antrag in einem Atemzug nannte. Ein Aufruf zur Ordnung gegen Herrn Rummel war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr angebracht, da er den Inhalt der nichtöffentlichen Sitzung bereits ausgesprochen hatte.

 

Alle anderen Vorwürfe bzw. Feststellungen der Herren Rummel und Fahrnholz sind für mich nicht nachvollziehbar, da die Thematik „Bebauung Kirchplatz“ seit Juli 2014 vom Gemeinderat so wie geschildert diskutiert, beschlossen und von mir vollzogen wurde.

 

Es entsteht der Eindruck, dass Herr Rummel und Herr Fahrnholz die nichtöffentlichen Sitzungsprotokolle inhaltlich nicht kennen. Sich darüber zu informieren, liegt jedoch allein in der Pflicht der Herren Rummel und Fahrnholz. Von Seiten der Gemeinde haben diese als Gemeinderäte jederzeit die Möglichkeit, Einsicht in die nichtöffentlichen Sitzungsprotokolle zu nehmen. Ein Anschreiben an das Landratsamt zur Prüfung eines Gemeinderatsbeschlusses zu richten, ohne sich die Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungen vorher durchgelesen zu haben, ist unangebracht.

 

Was die Aufzählung der Projekte, welche die Fa. B+Z zur Zeit in Saal verfolgt bzw. daran beteiligt ist, mit dem Verkauf am Kirchplatz zu tun hat, entzieht sich der Kenntnis des Unterzeichners. Um weiteren eventuellen Unterstellungen bezüglich meiner Person entgegenzuwirken darf ich erwähnen, dass es sich bei Herrn Franz Kürzl um meinen Cousin handelt und bei der nicht mehr bestehende Firma Südfinanz mein Bruder Franz Nerb Geschäftsführer war. Als die Fa. B+Z die Grundstücksfläche, auf welcher der Nettomarkt und die Gemeinschaftsunterkunft stehen, erworben hat, war die Südfinanz schon mehrere Jahre nicht mehr Besitzer dieser Fläche bzw. Immobilie.  Beide, weder Herr Franz Kürzl noch Franz Nerb jun. haben mit dem Verkauf am Kirchplatz in irgendeiner Form zu tun. Ich gehe jedoch davon aus, dass mir Herr Rummel und Herr Fahrnholz nichts unterstellen möchten, denn sonst würde ich mir weitere rechtliche Schritte vorbehalten.“

 

Der Bürgermeister betont abschließend, dass er sich nichts unterstellen lässt. Außerdem betont er, dass er in der Zeit als Fraktionsführer 24 Jahre offen gearbeitet habe und sich das auch von der UW-Fraktion so erwartet hätte.

 

Zweiter Bürgermeister Rummel schildert, dass seine Fraktion den Bürgermeister nichts unterstellen will. Im Telefonat mit der Rechtsaufsicht am 06.12.2016 habe er jedoch erfahren, dass er die o.g. geschilderten Punkte alle verlangen könnte und dies auch öffentlich beantragen kann. Außerdem war die Kaufsumme bereits durch die Haushaltsplanungen öffentlich bekannt. Er hätte gerne nochmals den Verkaufspreis überprüft gehabt. Bei der Preisgestaltung muss seiner Ansicht nach auch die Fläche um das Gebäude herum durch den Bauherrn mitbestellt werden.

Er erklärt abschließend, dass er, wenn die Rechtsaufsicht das Vorgehen des Ersten Bürgermeisters für in Ordnung erachtet, keine weiteren Schritte mehr dagegen unternehmen wird.

 

Ohne Beschluss:        Anwesend 19

 

Auszug aus dem Sitzungsbuch des Gemeinderates der Gemeinde Saal a.d.Donau vom 07.02.2017:

(Antwort des LRA Kelheim zum Schreiben der UW)

 

Nr. 699

Zur Tagesordnung und zum Protokoll der letzten Sitzung

 

Der erste Bürgermeister stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde. Gegen die Tages­ordnung bestehen keine Einwände. Auch gegen den öffentlichen Teil des Protokolls der letzten Sitzung liegen keine Einwände vor. Das Protokoll des nichtöffentlichen Teils der Sitzung liegt im Übrigen auf und gilt als genehmigt, wenn nicht bis zum Ende der Sitzung Einwände dagegen erhoben werden.

 

Beschluss:                   Anwesend: 18  Ja: 18   Nein: 0

Der Bürgermeister gibt die Termine für die Bürgerversammlungen bekannt.

 

Darüber hinaus verliest er das Schreiben des Landratsamtes Kelheim, Rechtsaufsicht, zum Antrag der Unabhängigen Wähler auf Überprüfung des Gemeinderatsbeschlusses über den Verkauf einer Teilfläche am Kirchplatz in Saal a.d.Donau:

 

„Schreiben des Landratsamtes vom 31.01.2017:

Ihr Antrag auf Überprüfung eines Gemeinderatsbeschlusses über den Verkauf einer Teilfläche am Kirchplatz in Saal a.d. Donau

 

Sehr geehrter Herr Rummel,

 

bezugnehmend auf Ihr o.g. Schreiben und die Unterredung am 24.1.2017 fassen wir kurz das Ergebnis zusammen:

 

Verkaufspreis:

Der Verkaufspreis von 180,-- €/m2 ist rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden. Es handelt sich um den objektiv ermittelten Verkehrswert durch den Gutachterausschuss. Art. 75 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung -GO- verpflichtet die Gemeinde jedoch nicht, den höchst möglichen Erlös (aktueller Marktwert bzw. zu den Gestehungskosten) zu erzielen.

 

Öffentlichkeitsgrundsatz:

Grundsätzlich beschließt der Gemeinderat bzw. ein Ausschuss in öffentlicher Sitzung (Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO). Ausnahme sind berechtigte Ansprüche Einzelner. Solche liegen dann vor, wenn es sich -wie hier- um Grundstücksangelegenheiten (insbesondere um einen Kaufvertrag über Grund-stücke) handelt, da diese regelmäßig im Interesse der Vertragspartner vertraulich zu behandelnde Angaben enthalten.

Grundsätzliche Diskussionen über die Gestaltung des Platzes sind in öffentlicher Sitzung zu führen. Hingegen ist die öffentliche Erörterung bei individuellen Gestaltungsentwürfen und auch bei Kaufverträgen aufgrund des Bekanntwerdens persönlicher oder wirtschaftlicher Verhältnisse bzw. von vertraulich zu behandelnden Angaben strikt abzulehnen.

Im Übrigen ist zu erwähnen, dass es sich bei dem Öffentlichkeitsgrundsatz um eine sog. Ordnungsvorschrift handelt, welche den Beschluss bei Verstoß nicht grundsätzlich rechtswidrig macht. Ausnahme hiervon ist nach der Rechtsprechung bislang der Erlass von Satzungen und Verordnungen.

Hinzuweisen ist auf die gesetzliche Verpflichtung (Art. 52 Abs. 3 GO) zur Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Eine Bürgerbefragung ist kein rechtlich zwingendes Erfordernis nach der Gemeindeordnung um den Verkauf des Grundstücks durchzuführen.

Unabhängig davon ist es auch nach unserer Auffassung immer empfehlens- und wünschenswert die Öffentlichkeit von dem beabsichtigten Handeln der Gemeinde in geeigneter Weise (über Presseinfos, Veröffentlichungen auf der Homepage der Gemeinde, in Bürgerversammlungen etc.) zu informieren.

 

Vergabe:

Aufsichtliche Maßnahmen in Bezug auf die fehlende Ausschreibung sind nicht angezeigt. Allgemein ist festzustellen, dass die Gemeinde Saal a.d. Donau selbstverständlich an vergaberechtliche und haushaltsrechtliche Vorschriften gebunden ist.“

 

 

Aussage und Forderung aus dem Wahlprogramm der UW, Bürgermeisterkandidat Josef Rummel:

Baugebiete

Trotz mehrerer Wahlversprechen 2014 konnte noch kein fertiger Neubau in neuen Baugebieten in Saal entstehen! (Zur Info: die beiden Häuser in der Werkstraße sind auf Privatgrund entstanden und nicht in einem gemeindlichen Baugebiet!)

In Mitterfecking und Schambach entstanden je ein Baugebiet. Wohngebiet für Mitterfecking in Planung.
UW hätte mit Erbpacht durch Gemeinde schneller baureife Grundstücke verfügbar gemacht!

 

Darstellung der Freien Wähler, Bürgermeister Christian Nerb:

 

Seit meinem Amtsantritt am 01.05.2014 wurden folgende Baugebiete verwirklicht:

 

  • Mitterfecking „Brechenmacherstraße II“ – 18 Bauplätze, davon bereits 14 bebaut

(wurde vor meiner Amtszeit vorbereitet und in meiner Amtszeit verwirklicht, erhebliche handwerkliche Fehler bei den Verhandlungen vor meiner Amtszeit konnten durch Verhandlungen behoben werden)

  • Unterschambach „Am Hoffeld“               -    5 Bauplätze, davon bereits 5 bebaut
  • Bebauungsplan „Dorfwiese“ in Buchhofen - 2 Bauplätze, davon bereits 2 bebaut

      (Aufstellungsbeschluss 01.10.2013,in meiner Amtszeit verwirklicht,

       handwerkliche Fehler vor meiner Amtszeit konnten auch hier behoben

       werden)

  • Baugebiet „Alte Turnhalle“                         -   14 Bauplätze, werden zur Zeit bebaut
  • Baugebiet „Heide VI“                                  -     9 Bauplätze, werden zur Zeit verkauft
  • Baugebiet „Heide IV“                                  -   41 Bauplätze, Grunderwerb ist inzwischen gesichert; Ausschreibung zur Erschließung ist vorbereitet; mit der Erstellung des Kanals wird vermutlich Ende April begonnen.
  • Baugebiet „Werkstraße“                               -    2 Bauplätze; bereits bebaut und

bewohnt. Bebauungsplan wurde auf Antrag der Eheleute Plank erstellt. Siehe

öffentliche Sitzung des Gemeinderates Saal vom 05.05.2015, Protokoll Nr. 254

 

Festzustellen ist, dass seit 2014 in meiner Amtszeit im Gemeindegebiet Saal sieben Baugebiete mit insgesamt 91 Bauplätzen  erschlossen bzw. zur Erschließung vorbereitet wurden.

 

Vor meiner Amtszeit wurde in Saal letztmals in Mitterfecking das Baugebiet „Seilbacher Straße I“ 2010 mit 13 Bauplätzen beschlossen.

 

Am 20.12.1999 wurde der Bebauungsplan Alte Turnhalle beschlossen. Umgesetzt wurde nur der Bereich Alte Turnhalle Süd (Buchenstraße), der Teil Nord wurde nicht umgesetzt. Dieses erfolgte erst 2019 in der Amtszeit von Bürgermeister Christian Nerb.

 

Am 16.09.1996 wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Heide III (Erlenstraße) gefasst.

 

Dazwischen? Nichts, keinerlei Baulanderschließung!

 

Es klingt etwas vermessen, wenn der Bürgermeisterkandidat der UW, welche von 1990 – 2014 den Bürgermeister gestellt hat, mir vorhält, dass in Saal seit 2014 wenig hinsichtlich Baulanderschließung geschehen ist. Dass die UW mit Erbpacht schneller baureife Grundstücke verfügbar gemacht hätte, halte ich für ein Gerücht. Den Beweis liefert die UW selbst. Die UW hatte seit 2000 die Möglichkeit dazu, geschehen ist aber nichts.

 

 

Aussage und Forderung aus dem Wahlprogramm der UW, Bürgermeisterkandidat Josef Rummel:

Bauboom für Investoren!

Gesicherter Weiterbetrieb des Altenheimes durch Renovierung und Anbau.

Neubau „betreutes Wohnen“ neben dem Altenheim und weiterer Neubau in Planung. Sehr dicht bebaut, so dicht, dass die Zufahrt zum Gemeindebauhof im Süden nach Fertigstellung nicht mehr möglich ist.

Einem weiteren Bauantrag, das Altenheim auf einer Teilfläche des Parks zur evangelischen Kirche zu erweitern wurde im Gemeinderat zugestimmt.
Bebauung im Park trägt UW nicht mit! Verlust Grünfläche für Altenheim, Veränderung des Ortsbildes und klobige Optik

 

Rohbau hinter Nettomarkt fertiggestellt und als 3. Asylbewerberunterkunft zur Verfügung gestellt, Nettomarkt erweitert, Planungen zu Supermarkt und Bürogebäuden auf ehemaligen Baywa-Grundstück.

Eigentumswohnungen (Kelheimer Str., Rothe Marther) und weitere Asylbewerberunterkünfte (Donaustr., Ringweg, Hauptstr.) durch weitere Investoren entstanden.

Saaler Investor plant Reihenhäuser und Eigentumswohnungen im Baugebiet Heide V.
UW unterstützt Bau von Miet– und Eigentumswohnungen.

Sozialen Wohnungsbau auf Grundstück „alter Kindergarten“ ermöglichen!

 

Darstellung der Freien Wähler, Bürgermeister Christian Nerb:

 

Das Ausrufezeichen am Ende der Überschrift ist fehl am Platz.

 

Es ist schön, dass der Bgm.-Kandidat der UW aufzählt was in den letzten sechs Jahren in Saal entstanden ist und noch entstehen wird. (Von 1990 bis 2014 tat sich in dieser Hinsicht leider nichts.)  Das ist nur möglich indem ich mich um Investoren bemüht habe und bei diesen für Saal geworben habe. Die Gemeinde könnte die aufgezählten Baumaßnahmen nicht selbst bewerkstelligen. Ich bin froh, dass sich die Investoren in Saal wohl fühlen und in der Gemeinde und mir als Bürgermeister einen fairen und zuverlässigen Partner sehen.

 

Der Anbau am Seniorenheim, dem ich zustimme, war nicht zu verhindern. Gemeinderatsbeschluss: 14 ja : 6 nein. Bei der Grünfläche zwischen Seniorenheim und Evangelischer Kirche, auf dem die vier Kastanienbäume stehen, handelt es sich um Privatgrund, welcher der Fa. B+Z Projektbau gehört. Meine Aufgabe war es, nach Behandlung des Bauantrages, zum Anbau mit 32 zusätzlichen Plätzen, einen Kompromiss zu finden, um die wegfallende Begrünung zu ersetzen, Das ist mir gelungen, indem der Bauträger kein normales Dach baut, sondern die gesamte Fläche als Dachgarten zur Nutzung für die Bewohner des Seniorenheimes anlegt. Zudem entsteht östlich und westlich auf einer Breite von 10 Metern am Gebäude ein Garten mit fünf Ersatzpflanzungen von Bäumen und einem Garten zur Nutzung durch die Bewohner. Aus diesen Gründen ist der Anbau zu befürworten. In einer Informationsveranstaltung konnte ich zwischen Evangelischer Pfarrei und dem Bauträger einen Kompromiss erwirken, so dass beide Beteiligte nun eine für alle akzeptable Lösung erarbeiten werden. Der Abstand zwischen  Neubau und der Pforte der Evangelischen Kirche beträgt 19 Meter.

 

 

Aussage und Forderung aus dem Wahlprogramm der UW, Bürgermeisterkandidat Josef Rummel:

Gewerbegebiet „Auf dem Gries“ 

Dort kann ein Gewerbegebiet entstehen. Die meisten Grundstückseigentümer sind mittlerweile verhandlungsbereit.
UW-Vorschlag zur Einrichtung einer Liegenschaftsverwaltung mehrheitlich abgelehnt.

Weiterverfolgen und zwar mit allen Varianten!

Eigenverwaltung der Grundstückseigentümer und Erbpachtmodell über Gemeinde entsprechend dem Hafenzweckverband ermöglichen!

 

Darstellung der Freien Wähler, Bürgermeister Christian Nerb:

 

Seit dem Jahr 2000 besteht in der Gemeinde ein rechtskräftiger Bebauungsplan, in dem das Gebiet an der Straße „Auf dem Gries“ als Gewerbe- und Industriegebiet ausgewiesen ist.

Seit 2014 konnte ich die Eigentümer über die geplante Erschließung in zwei Veranstaltungen informieren und erreichen dass 95 % der Eigentümer Interesse an einer Erschließung haben. Inzwischen liegt eine Vorplanung für die gesamten 24 Hektar auf dem Gries vor. In den nächsten beiden Jahren wird es meine Aufgabe sein, durch Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern eine Erschließung zu ermöglichen.

 

In der Zeit von 2000 – 2014, UW-Bürgermeister und UW-Mehrheit im Gemeinderat, ist nichts geschehen!

 

 

Aussage und Forderung aus dem Wahlprogramm der UW, Bürgermeisterkandidat Josef Rummel:

Hafenerweiterung

Hafengebiet im Hafen bis Kläranlage erweitert. Dadurch Standortsicherung BGL und Sicherung Gewerbesteuer an Gemeinde. 

UW unterstützt Weiterentwicklung ortsansässiger Firmen, somit Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen!

 

Darstellung der Freien Wähler, Bürgermeister Christian Nerb:

 

Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Saal a.d.Donau vom 07.03.2017:

 

Nr. 730

Anfrage des Hafenzweckverband zur Errichtung von Automobilabstellplätzen auf den Flurnummer 1089, 1088 und 1088/1

 

Der Bürgermeister schildert, dass der Hafenzweckverband an ihn herangetreten ist. Die am Hafen ansässige Firma BLG plant die Erweiterung ihrer Autoabstellflächen und würde deswegen gerne die o.g. Flächen für diesen Zweck nutzen. Dazu würden die Eigentümer ihre Flächen an den Hafenzweckverband verpachten und dieser wiederum den Grund an die BLG. Der Hafenzweckverband plant zusätzlich die Errichtung eines Parkhauses für ca. 6.000 Autos.

 

Der Bürgermeister stellt heraus, dass die Firma BLG der beste Gewerbesteuerzahler im Gemeindebereich ist und über 100 Arbeitsplätze vorhält.

 

Diskussion:

 

  • Gemeinderat Russ spricht sich vehement dagegen aus, auf dieser schönen Wiese Autos abzustellen.
  • Auch Gemeinderat Kasper ist dagegen. Die Brücke über die Donau sollte die Grenze für eine Erweiterung der Gewerbeflächen sein. Zudem gab es schon Probleme bei zurückliegenden Hochwässern, wo die Feuerwehr bei der Evakuierung der abgestellten Fahrzeuge helfen musste.
  • Gemeinderat Czech betont, dass die Freiwillige Feuerwehr Saal a.d.Donau nur einmal in 24 Jahren Autos weggefahren hatte, und dies auf freiwilliger Basis.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Erstellung eines Bebauungsplanes durch den Hafenzweckverband zu, wissentlich, dass die Flächen für Fahrzeugabstellung genutzt werden sollen.

                                   Anwesend: 19  Ja: 12   Nein: 7

Zweiter Bürgermeister Rummel  war wegen persönlicher Beteiligung auszuschließen.

 

Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Saal a.d.Donau vom 25.07.2017

 

Nr. 811

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes auf dem Flurstück 974/8, Gemarkung Saal a.d.Donau

 

Mit Schreiben vom 17. Juli 2017 teilt Herr Josef Rummel jun. mit, dass er sich mit der Planung einer Freiflächenphotovoltaikanlage entlang der Bahnstrecke Saal a.d.Donau-Abensberg auf dem Grundstück mit der Flurnummer 974/8 beschäftigt. Er bittet um Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

 

Die antragsgegenständliche Fläche, das Flurstück 974/8 mit einer Größe von 5.883 m2 liegt nördlich der Bahnlinie Regensburg-Ingolstadt und wird im Norden durch die ehemalige Bahnlinie Saal a.d.Donau-Kelheim, die jetzt als Industriegleis für den Hafen, sowie für die dort ansässigen Industriebetriebe dient, begrenzt.

 

 

Ich, als 1. Bürgermeister habe beiden Anträgen zugestimmt.

Zweiter Bürgermeister Rummel hatte hier auch keine Einwände.

 

 

Aussage und Forderung aus dem Wahlprogramm der UW, Bürgermeisterkandidat Josef Rummel:

Wasserversorgung

Brunnen Saal und Mitterfecking haben kein Wasserschutzgebiet. Beide sind sanierungsbedürftig, was ohne Schutzgebiet zur Stilllegung führt. Gemeinde prüft Anschluss an Hopfenbachtalgruppe. Bau von zwei größeren Leitungen erforderlich. Kosten werden auf angeschlossenen Haushalte umgelegt, die noch nicht von der Hopfenbachtalgruppe beliefert werden. 

UW sieht Erhalt Brunnen Mitterfeckinger machbar, wenn Kosten zu Hopfenbachtalgruppe vergleichbar sind und durch angeschlossenen Haushalte getragen werden können.

 

Darstellung der Freien Wähler, Bürgermeister Christian Nerb:

 

Beim Brunnen Mitterfecking war das genehmigte Wasserschutzgebiet im Jahr 2000 abgelaufen. Die Gemeinde wurde vom Landratsamt 2001 aufgefordert ein neues Wasserschutzgebiet auszuweisen. Das war bis 2014 nicht geschehen.

 

Der Brunnen Saal hatte noch nie ein Wasserschutzgebiet und das LfU (Landesamt für Umweltschutz) hatte der Gemeinde 2010 bereits mitgeteilt, dass für den Brunnen Saal aufgrund seiner Lage die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes nicht möglich sei. Beim Brunnen Mitterfecking teilte das Amt mit, dass eine Ausweisung hier sehr schwierig sei.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Wasserschutzgebiet für den Brunnen Mitterfecking abgelaufen ist und für den  Brunnen Saal keine Ausweisung möglich ist. Die Gemeinde wurde bereits 1959 aufgefordert, einen neuen Brunnenstandort für Saal zu suchen, da sonst die Förderung des Wassers in Saal behördlich untersagt werde.

 

Aktuell sind beide Brunnen und auch beide Hochbehälter dringend sanierungsbedürftig. Eine Sanierung pro Brunnen mit Hochbehälter kostet grob geschätzt pro Brunnen 1 Mio. €. Also insgesamt 2 Mio. €

 

Von meinem Vorgänger wurde dieses Problem 24 Jahre lang nicht gelöst. Ich sehe mich verpflichtet, diese Situation zu bereinigen und eine sichere, zuverlässige und günstige Wasserversorgung für die Zukunft zu schaffen. Bei einem Zusammenschluss mit der Hopfenbachtalgruppe scheint das möglich zu sein. Hier würden auch ca. 2 Mio. € Kosten entstehen. Der Brunnen Mitterfecking arbeitet seit Jahren unwirtschaftlich mit einem jährlichen Defizit von 50.000 €. Bei einer Übernahme durch die Hopfenbachtalgruppe ist ein Weiterbetrieb dieses Brunnens nicht erforderlich. Die Hopfenbachtalgruppe und der Mitterfeckinger Brunnen fördern ihr Wasser aus dem selben „Grundwasserbecken“. Der Brunnen Mitterfecking ist jedoch nur 36 Meter tief, die beiden Brunnen Hopfenbachtalgruppe sind knapp 100 Meter tief. Dieses widerspricht der Behauptung, dass der Brunnen Mitterfecking erhalten werden muss, wenn es weiterhin trockener und heißer wird. Hier würde der Brunnen Mitterfecking schon lange trocken liegen und die beiden Brunnen Hopfenbachtalgruppe würden immer noch fördern. Zudem ist der Mitterfeckinger Brunnen in seiner Förderleistung um ein Vielfaches schwächer als die Brunnen der Hopfenbachtalgruppe. Jeder der beiden Brunnen der Hopfenbachtalgruppe fördert in der Sekunde ca. 60 Liter Wasser. Der Mitterfeckinger Brunnen kann höchstens 5,6 Liter fördern und ist zudem in der täglichen Förderung gesetzlich begrenzt. Er darf täglich höchsten 200 m³ fördern, was für Mitterfecking nicht ausreicht. Schon seit Jahren werden Teile von Mitterfecking von der Hopfenbachtalgruppe mit Wasser versorgt. 

 

Fazit: Ziel muss es sein, dass die Gemeinde insgesamt von der Hopfenbachtalgruppe mit Wasser versorgt wird. Ortsteile wie Schambach, Reißing, Teuerting werden bereits von der Hopfenbachtalgruppe versorgt. Die Hopfenbachtalgruppe ist zudem ein Zweckverband, in dem die Gemeinde Saal mit Verbandsräten vertreten ist. Der Zweckverband darf keinen Gewinn erwirtschaften, sondern muss seine Preise so gestalten, dass sich der Zweckverband trägt. Eine GmbH würde hingegen mit Gewinnerzielung arbeiten. Zum Beispiel die Stadtwerke Kelheim.

 

 

Aussage und Forderung aus dem Wahlprogramm der UW, Bürgermeisterkandidat Josef Rummel:

Verkehr

Flächendeckende Tempo-30-Zonen bescheren Gemeinde hohe Einnahmen aus Verkehrsüberwachung und einen nie dagewesenen kostenintensiven Schilderwald zur Vorfahrtsänderung rechts vor links!
UW befürwortet Notwendigkeit für Tempo 30 Bereiche z.B. Schule, Kindergarten, Nadelöhre usw., nicht aber in diesem Ausmaß samt Schilderwald.

 

Straße „in der Heide“ wird entgegen früherer Pläne und des UW-Antrages nicht ausgebaut! Sperrung bleibt zu Lasten der anderen Anschlüsse zur Lindenstraße bestehen.
UW will jede Möglichkeit zur Entlastung und Verteilung nutzen!

 

Nach anfangs zügigen, sodann zögerlichen Verhandlungen soll 2022/2023 die Bahnunterführung kommen. Kosten inzwischen auf ca. 18 Mio. € hochgeschaukelt. Gemeindeanteil bei 1,8 Mio. €
UW Bürgermeisterkandidat Rummel hatte 2012 den Stein ins Rollen gebracht.

 

Der Innerortsverkehr (Donaustraße, Bahnhofstraße, Kirchstraße) war sechs Jahre kein Thema im Gemeinderat. 

UW wird das Verkehrsthema wieder aufleben lassen.

 

Darstellung der Freien Wähler, Bürgermeister Christian Nerb:

 

Tempo-30-Zonen haben sich in den Wohngebieten bewährt.

Verkehrsrechtlich waren die Hinweisschilder über die geänderte Vorfahrt vorgeschrieben und werden dieses Jahr an übersichtlichen Einmündungen noch entfernt werden.

 

Die Kosten für diese Schilder lagen bei ca. 7.000 €, weshalb die Aussage „nie dagewesener kostenintensiver Schilderwald“ maßlos übertrieben und unsachlich ist.

 

Dass durch die notwendige Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs (blitzen) hohe Einnahmen an die Gemeinde fließen, war im ersten Jahr der Fall und ist es nun nicht mehr.

Im ersten Jahr lagen die Beanstandung in manchen Straßen bei 80 % der durchgefahrenen Fahrzeuge. Durch die intensive Überwachung ist man da hingekommen, was man erreichen will, dass langsamer gefahren wird. Nun sind wir bei einer Beanstandungsquote von 4 – 8 %. Diese Einnahmen tragen gerade die Kosten der Verkehrsüberwachung und die Gemeinde verdient hier fast nichts mehr. Hier stellt der UW-Kandidat Behauptungen auf, ohne sich über die wirklichen Zahlen erkundigt zu haben. Mit Vermutungen sollte man keine Bürgerinformation betreiben.

 

Die Sperrung der Straße in der Heide erfolgte auf großen Wunsch und breiter Mehrheit der Eltern von Kindern, welche die Schule und den Kindergarten besuchen. Wir haben hierdurch einen sicheren Schulweg in diesem Bereich, der stark frequentiert ist, geschaffen. Hier soll sich auch nichts ändern. Wenn die Häuser Baugebiet Heide V gebaut sind, wird sich die Sperrung nach Süden, bis zum Ende des letzten Hauses verschieben. Ein Durchgangsverkehr wird aber nicht möglich sein.

 

Der Bau einer Bahnunterführung war nicht die Erfindung des Bgm.Kandidaten Rummel, sondern wurde schon vor 1990 vom damaligen Gemeinderat Karl-Heinz Perzl angesprochen. Es legte sogar Planungsvorschläge vor.

 

Die jetzige Planung wurde von mir zügig weitergeführt und mit dem Landratsamt, der Deutschen Bahn, dem Bund und dem Land Bayern wurde inzwischen ein Vertrag zum Bau und zur Finanzierung der Unterführung geschlossen. Der Bau ist für 2022 – 2023 fest terminiert. Grundstücksgespräche wurden von mir bereits vor zwei Jahren geführt. Der Betrag hat sich nicht hochgeschaukelt, sondern ist das Ergebnis einer konkreten Planung. Aufgrund der Entscheidung im Bundestag, dass die Schaffung höhenfreier Bahnübergänge besser gefördert werden soll, wurde inzwischen ein Antrag bei den zuständigen Stellen gesellt und wir können damit rechnen, dass die Beteiligung für die Gemeinde und den Landkreis nicht bei 1,8 Mio. € liegen wird, sondern sich auf 900.000 € für jeden reduziert.

 

Auch zur Verkehrssicherheit wurde in den letzten Jahren jede Menge getan. Es sind nun die Nagelreihen innerorts fertig angebracht und die erforderliche Beschilderung ist fertig. In den nächsten Wochen wird diese aufgestellt, was bedeutet, dass nur noch innerhalb der markierten Flächen geparkt werden darf. Weiter wird die Geschwindigkeit überwacht. Hierzu wurde die Gemeinde Mitglied beim Zweckverband zur Verkehrsüberwachung Oberpfalz. Dieser wird dann auch den ruhenden Verkehr überwachen.

 

Das Parken nur innerhalb der markierten Flächen wird dazu führen, dass die Gehwege für Fußgänger, Rolatorfahrer, Kinder mit Fahrrädern frei bleiben und dass diese Verkehrsteilnehmer nicht mehr auf die Fahrbahn treten müssen, weil Falschparker auf den Gehwegen stehen.

 

Abschließend darf festgestellt werden, dass zur Sicherheit der Schulkinder zwei Damen als Schulweghelfer täglich vor Schulbeginn und zur Mittagszeit in der Abensberger Straße und in der Lindenstraße/Übergang Kindergarten für Sicherheit sorgen. An der Bushaltestelle Schule wurde ein Bushäuschen gebaut und es wurden Schutzgitter angebracht, dass keine Kinder in den anfahrenden Bus geschubst werden.

 

Vor 2014 zu Zeiten einer UW-geführten Gemeinde geschah nichts in dieser Richtung.

 

Aussage und Forderung aus dem Wahlprogramm der UW, Bürgermeisterkandidat Josef Rummel:

Bewegungspark / Alter Friedhof 

Viel Geld für Bewegungspark, trotz Leader-Förderprogramm.
Weitere Förderung für Neugestaltung alter Friedhof. Kosten ca. 380.000 € (ca. 50 % Förderung)

UW wird Investitionen in „nice to have“-Projekte fortführen, aber nur wenn Einnahmen und Rücklagen nicht für wichtigere Investitionen gebraucht werden.

 

Darstellung der Freien Wähler, Bürgermeister Christian Nerb:

 

Der Bau des Generationenparks und die Umgestaltung des Alten Friedhofes in einen Ort der Ruhe und Besinnung  wurden mit den Stimmen der UW beschlossen.

 

Für beide Maßnahmen war der Antrag in die Leaderförderung zu kommen erfolgreich, was bedeutet, dass beide Baumaßnahmen mit ca. 40 – 50 % durch EU-Fördergelder unterstützt werden.

 

Eine Gemeinde muss auch kulturelle und sportliche Angebote schaffen, um attraktiv zu bleiben. Selbstverständlich geschieht das im Rahmen der Finanzkraft der Gemeinde.

 

 

Aussage und Forderung aus dem Wahlprogramm der UW, Bürgermeisterkandidat Josef Rummel:

Öffentlicher-Personen-Nahverkehr (ÖPNV)

Saal wegen Bahnanbindung Drehscheibe im nördlichen Landkreis. Bahnhof und Bahnhofsvorplatz bieten erbärmliches Erscheinungsbild für Saal. Bereitschaft eines Investors zu sanieren hat die Bahn zunichte gemacht. Gemeinde will Bahnhofsvorplatz gestalten und Parkplätze anlegen. 

UW trägt Ziel seit jeher aktiv mit, fordert finanzielle Einbeziehung von Landkreis, Stadt Kelheim und Regensburg als Nutznießer. 

 

Darstellung der Freien Wähler, Bürgermeister Christian Nerb:

 

Seit meinem Amtsantritt 2014 bemühe ich mich, dass der Bahnhof von der Bahn verkauft wird. Nach vier Jahren Verhandlungen gelang es mir, dass der Bahnhof von einem privaten Investor erworben wurde. Hätte die Bahn nicht solche Schwierigkeiten beim geplanten Umbau gemacht, wäre der Bahnhof schon saniert. Nun ist der Investor über das Verhalten der Bahn verärgert und überlegt sich, ob er noch sanieren möchte. Meine Bemühungen halten an, dass eine gemeinsame Lösung mit privaten Investoren, dem Landkreis, der Stadt Kelheim und der Gemeinde Saal gefunden wird, um die Sanierung des Bahnhofs doch noch zu verwirklichen.

 

Inzwischen wurde westlich vom Bahnhof eine Fläche durch die Gemeinde erworben, auf der zusätzlich Parkplätze entstehen werden. Diese wurde jetzt gerodet. Weiter liegt eine fertige Planung für die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes vor. Diese kann nur nicht starten, weil die Gemeinde wegen der unklaren Situation hinsichtlich der Sanierung des Bahnhofes den Grund vor dem Bahnhof (Bahnhofsvorplatz) nicht erwerben kann. 

 

Die UW-geführte Gemeinde hatte 24 Jahre Zeit, sich dieser Angelegenheit anzunehmen, außer dem Grunderwerb der Schotterfläche zwischen dem Bahnhof und dem roten Backsteinhaus ist jedoch nicht das Geringste geschehen. Selbst der Grunderwerb wäre nicht zustande gekommen, wenn nicht der private Investor die Verhandlungen mit der Bahn geführt hätte.

 

Fazit: Die UW trägt das Ziel seit jeher aktiv mit aber allein durchs Tragen geschieht nichts – Aktivitäten in 24 Jahren sind nicht erkennbar.

 

 

Aussage und Forderung aus dem Wahlprogramm der UW, Bürgermeisterkandidat Josef Rummel:

Mehrzweckhalle

Pläne zum Umbau der Sportgaststätte mit Turnhallenanbau von neuem Bürgermeister gestoppt. Für Sport und Vereinszwecke soll eine Mehrzweckhalle entstehen.
1990 Gedanke der UW, wegen Anbau an die Schulturnhalle und Kosten von mehr als 5 Mio. € fallen gelassen.

Bei Konzeptvorstellung wurde wenig Bedarf für solch eine Halle angemeldet, eher Lager-, kleinere Sport und Versammlungsräume erforderlich.
UW–Gedanke mit Sportheim samt Turnhallenanbau und Dorfgemeinschaftshaus im Ortskern hätten den Bedarf genau getroffen! Gedanke von damals ist aktueller den je! Neue Ideen erforderlich um dem gerecht zu werden

 

Darstellung der Freien Wähler, Bürgermeister Christian Nerb:

 

Die UW spricht seit 1990 von einer Mehrzweckhalle, hat sie jedoch trozt Mehrheit im Gemeinderat nicht verwirklicht.

 

Sofort nach meinem Amtsantritt wurde die Sanierung des seit acht Jahren leerstehenden Sportheims angegriffen. 2015 wurde die Sanierung abgeschlossen und das ehemalige Sportheim, jetzige Gasthaus In der Heide, wird gut geführt und bietet Platz und Heimat für viele Saaler Bürger, für Gäste, für alle Vereine und für Familienfeiern.

 

Eine Planung mit Anbau an das Sportheim wurde 2014 fallen gelassen, da diese wie geplant nicht möglich war. Das Gebäude wäre bis an den Gehweg neben dem Sportheim (östlich) angebaut worden. Zum Teil lag die Planung auf Privatgrund und wär so  vom Landratsamt nicht genehmigt worden. Fehlende Abstände zur Wohnbebauung und zu den Nachbargrundstücken.

 

Von mir wurde im Gemeinderat vorgeschlagen, eine Grundlagen- und Bedarfsplanung bezüglich einer Mehrzweckhalle zuerst durchzuführen. Diesem Vorschlag wurde zugestimmt und mit der Grundlagen- und Bedarfsplanung inzwischen begonnen. Hier soll festgestellt werden, ist der Bedarf für  eine Mehrzweckhalle gegeben, für was würde man die Halle benötigen, welche Vereine haben welche Vorstellungen, wo ist der beste Standort für eine Halle, wie kann diese finanziert werden, welche Förderprogramme gibt es? Wenn diese Bedarfserhebung abgeschlossen ist, dann wird der Gemeinderat zu entscheiden haben, wie es weitergeht.

 

Mein Motto, nicht nur 24 Jahre reden, sondern innerhalb von sechs Jahren auch handeln.